Externer Effekt
Als externen Effekt (auch Externalität) bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre die unkompensierten Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen, für die also niemand bezahlt oder einen Ausgleich erhält, auf unbeteiligte Marktteilnehmer. [1] Sie werden nicht in das Entscheidungskalkül des Verursachers einbezogen. Volkswirtschaftlich gesehen sind sie eine Ursache für Marktversagen, und hinreichende Bedingung für staatliche Intervention.
Negative externe Effekte werden auch als externe Kosten und positive als externer Nutzen bezeichnet. Extern heißt dabei, dass die Effekte (Nebenwirkungen) eines Verhaltens nicht (ausreichend) im Markt berücksichtigt werden.